Sie benötigen für Ihre erste Sprechstunde - und später jeweils zu Beginn des Quartals - Ihre Versichertenkarte. Eine
Überweisung ist nicht unbedingt erforderlich. Wenn Sie bereits verschiedene Ärzt*innen oder Kliniken aufgesucht haben und es wichtige medizinische oder therapeutische Befunde gibt, bringen Sie
diese bitte mit.
In unserer ersten Stunde können wir uns zunächst erst einmal kennenlernen. Sie schildern Ihre aktuelle Situation und den Grund Ihres Kommens.
Liegt eine behandlungsbedürftige Erkrankung vor, werden die Kosten der Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig und den meisten privaten Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen.
Seien Sie unvoreingenommen und offen. Ihre grundsätzliche Bereitschaft, Veränderungen vorzunehmen und über den eigenen Anteil an der Situation nachzudenken, ist grundlegend für eine erfolgreiche Therapie.
Weitere Fragen und die Details klären wir gerne im direkten Gespräch.
Die Kosten einer Psychotherapie werden durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine Störung mit Krankheitswert vorliegt und der Betroffene darunter erheblich leidet.
SPRECHSTUNDE
Im Allgemeinen stehen zu Beginn die sogenannten Sprechstunden mit sechs Einheiten zu jeweils 30 Minuten bzw. in drei Stunden. In dieser Zeit klären wir zunächst die Diagnose und das weitere Vorgehen und treffen die Entscheidung, ob ich Ihnen als Therapeutin im Rahmen der ambulanten Psychotherapie ausreichend helfen kann oder ob Ihnen bei Beratungsstellen, in der Klinik oder durch unterstützende Maßnahmen wie eine psychiatrische ambulante Hilfe oder von anderen Fachärzt*innen noch besser geholfen werden kann.
AKUTTHERAPIE UND KURZZEIT- BZW. LANGZEITTHERAPIE
Sind die Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllt und ich habe ausreichend Zeit zur Verfügung, stellen wir einen Antrag auf Akuttherapie über 12 Stunden oder eine Psychotherapie als Kurzzeittherapie über 12 bis 24 Stunden. In einigen Fällen folgt nach dieser Zeit noch eine Langzeittherapie über insgesamt 60 bis 100 Stunden.
Hatten Sie in den letzten 24 Monaten bereits eine Psychotherapie, sprechen Sie das bitte umgehend an. Dann erwartet die Krankenkasse eine umfangreiche Begründung und einen Bericht an einen unabhängigen Gutachter, der über die Bewilligung der Therapie entscheidet.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Sind Sie privat krankenversichert? Klären Sie bitte, ob Ihnen Psychotherapie erstattet wird und wie Sie diese beantragen können. Nach meiner Erfahrung werden Kosten unterschiedlich lang übernommen. Es bringt Ihnen Sicherheit, dies vorab zu erfragen.
Eine Psychotherapie kann bei Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder bei der Verbeamtung Schwierigkeiten bereiten. Teilweise kann Ihnen der Zugang dazu verweigert werden oder die Kosten der Versicherung steigen in zum Teil erheblichem Ausmaß an.